01/24/2014 01:08pm - via http://lexquisit.de/aktu... - Details
LexQuisit: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2013 – 1 BvR 194/13) handelt es sich um eine ehrverletzende Äußerung, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
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Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2013 – 1 BvR 194/13) handelt es sich um eine ehrverletzende Äußerung, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.
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