01/08/2014 12:28pm - via http://lexquisit.de/aktu... - Details
LexQuisit: Internetanschlussinhaber war abgemahnt und anschließend verklagt worden, weil über seinen Internetanschluss Musikdateien über die Tauschbörse “BearShare” genutzt habe.
Der BGH entschied nun, dass es einer solchen anlasslosen Belehrung...
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Internetanschlussinhaber war abgemahnt und anschließend verklagt worden, weil über seinen Internetanschluss Musikdateien über die Tauschbörse “BearShare” genutzt habe. Der BGH entschied nun, dass es einer solchen anlasslosen Belehrung zumindest nicht gegenüber volljährigen Personen bedarf. In Ermangelung einer Verletzung von Prüfpflichten haftet er dem Rechteinhaber also auch nicht als Störer auf Unterlassung.Diese Ausführungen beruhen auf der Mitteilung des BGH
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