04/08/2013 03:14am - via http://bit.ly/Z35ev3... - Details
richard9verkuil: http://www.grprainer.com/Rechtsberatung.html Zum Jahresende könnten Schadenersatzansprüche unter Umständen verjähren, was weitreichende Folgen für Gläubiger haben könnte.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,...
Save this page to your bookmarks.
http://www.grprainer.com/Rechtsberatung.html Zum Jahresende könnten Schadenersatzansprüche unter Umständen verjähren, was weitreichende Folgen für Gläubiger haben könnte. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verjährte Ansprüche sind nicht mehr durchsetzbar. Schuldner könnten daher in solchen Fällen die Zahlung verweigern. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Gläubiger Kenntnis von den seinen Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat, oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Der 31. Dezember bestimmt daher einerseits das Ende eines Jahres und ist zudem für die Verjährung bedeutsam. Im Einzelfall bestehen für Laien Probleme den Zeitpunkt des Eintritts der Verjährung für zu bestimmen. Aufgrund dieser Unsicherheiten ist es möglich, dass Ansprüche verjähren, ohne dass die Gläubiger
This URL was also folkd by: