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richard9verkuil: <a href="http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html" target="_blank">http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html</a> Laut Bundesarbeitsgericht (BAG), könne es bei einem Vorstellungsgespräch nicht von Bedeutung sein, dass der Bewerber in der...
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<a href="http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html" target="_blank">http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html</a> Laut Bundesarbeitsgericht (BAG), könne es bei einem Vorstellungsgespräch nicht von Bedeutung sein, dass der Bewerber in der Vergangenheit in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren involviert war. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen <a href="http://www.grprainer.com/" target="_blank">www.grprainer.com</a> führen aus: Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), dass wenn eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung allein auf dem Umstand beruhe, dass der Arbeitnehmer eine Frage des Arbeitgebers hinsichtlich eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe, eine Kündigung des Arbeitgebers als unwirksam zu erachten sei. Bei einer Frage nach dem strafrechtlichen Hintergrund soll es sich nach Auffass
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