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sierraaull: <div class='content'>Berufliche Sorgfaltspflicht bei Beurteilung irreführender Geschäftspraxis nicht maßgeblich – Wettbewerbsrecht <br /><br />Bei der Frage, ob eine Geschäftspraxis irreführend ist, muss nicht auf die Einhaltung der...
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<div class='content'>Berufliche Sorgfaltspflicht bei Beurteilung irreführender Geschäftspraxis nicht maßgeblich – Wettbewerbsrecht <br /><br />Bei der Frage, ob eine Geschäftspraxis irreführend ist, muss nicht auf die Einhaltung der beruflichen Sorgfaltspflicht eingegangen werden. Vielmehr ist nur die Unwahrheit der Praktik maßgeblich.<br /><br />GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart <a href="http://www.grprainer.com" class="ot-anchor" rel="nofollow">www.grprainer.com</a> führen aus: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Az.: C-435/11), dass für die Beurteilung der Irreführung von Verbrauchern und dem damit einhergehenden Verbot die berufliche Sorgfaltspflicht nicht ausschlaggebend ist. Der Entscheidung liegt ein Fall zugrunde, in dem ein Reisebüro mit einer exklusiven Buchungsmöglichkeit von Hotels geworben hat. Eine Exklusivitätsvereinbarung zwischen dem Unter
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